Wahlen im KFA Westthüringen für ungültig erklärt

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat sich in einer mündlichen Verhandlung am Mittwochabend (06.02.) mit Beschwerden des SV Fortuna Gräfentonna und des SV Westring Gotha gegen die Beschlüsse und Wahlen des außerordentlichen Kreisfußballtages des Kreis-Fußballauschusses (KFA)Westthüringen vom 30.11.2012 beschäftigt. Den Beschwerden wurde stattgegeben.

Damit wurden die Wahl von Hans-Jürgen Kühn zum KFA-Vorsitzenden, Peter Poltermann zum Vorsitzenden des Spielausschusses und die Ernennung von Peter Brenn zum Ehrenvorsitzenden für ungültig erklärt. Das Sportgericht begründete sein Entscheidung damit, dass die Aufstellung der Bewerber und die Erweiterung der Tagesordnung von wichtigen Vorgaben der Satzung abwich und das Wahlgeheimnis nicht in jedem Fall gewahrt war.

Das Sportgericht sah in seiner Entscheidungsfindung keinen Ermessensspielraum, räumte in der Urteilsbegründung jedoch auch ein, dass es für den TFV insgesamt von Vorteil wäre, eine Wahlordnung zu erarbeiten, in der alle wichtigen und notwendigen Abläufe der Wahlen geregelt sind.

Alle betroffenen Personen, der Vorstand des KFA Westthüringen und die Beschwerdeführer, nahmen das erstinstanzliche Urteil nach der Verkündung an, so dass es rechtskräftig ist. Die Kosten des Verfahrens hat der KFA Westthüringen zu tragen, die Beschwerdeführer erhalten die eingezahlten Antragsgebühren erstattet.

Nachdem die Vereine SV Westring Gotha e.V. und SV Fortuna Gräfentonna e.V. gegen die Wahlen zum Vorsitzenden des KFA und zum Spielausschuss Vorsitzenden auf dem Außerordentlichen Kreisfußballtag am 30.11.2012 Widerspruch eingelegt, bzw. die Wahl angefochten haben, wurde dieser Tatbestand am 06.02.2013 vor dem Sportgericht des TFV in Erfurt verhandelt.

Das Urteil der Sportrichter bestätigte die Klage der Vereine und erklärte die Wahl in allen Punkten für ungültig. Da alle Beteiligten Rechtsmittelverzicht erklärten, ist das Urteil rechtskräftig.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, zeitnah eine Lösung zu finden, um die vakanten Funktionen neu zu besetzen.

Der Vorstand des KFA – Westthüringen bedauert die entstandene Situation und entschuldigt sich hiermit bei allen unter seinem Dach organisierten Vereinen und Mitgliedern für die entstanden Unannehmlichkeiten.

Es werden allen Vereinen entsprechend der Satzung des TFV die notwendigen Informationen und Anträgen zugestellt.

Der laufende Spielbetrieb ist durch diese Entscheidung nicht beeinträchtigt.

Quelle: http://www.kfa-westthueringen.de