Regeländerungen des DFB zum 01.07.2011

Der DFB-Spielausschuss veröffentlichte kürzlich im Einvernehmen mit seiner Schiedsrichter-Kommission Anpassungen der Fußballregeln, die am 1. Juli wirksam wurden. Wir stellen diese Änderungen in zwei Teilen vor.

Regel 4: Ausrüstung der Spieler(Unter der Überschrift „Grundausrüstung“, Regelheft S. 22, wurde der zweite Punkt neu formuliert):

Hosen: Werden Unterziehhosen oder Tights getragen, muss ihre Farbe mit der Hauptfarbe der Hosen übereinstimmen. Begründung: Gemäß bisher geltendem Wortlaut dürfen auch Tights getragen werden, die nicht die gleiche Grundfarbe haben wie die Hosen, was Gegner und Spieloffizielle verwirren kann. Mit dieser Änderung soll für Tights die gleiche Regelung gelten wie für Unterziehhosen, sprich, sie müssen dieselbe Grundfarbe haben wie die Hosen, und so Klarheit geschaffen werden.

Regel 5: Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter (Unter „Rechte und Pflichten“, Regelheft S. 30, wird eingefügt):

Gelangt bei laufendem Spiel ein zweiter Ball, ein anderes Objekt oder ein Tier aufs Spielfeld, unterbricht der Schiedsrichter die Partie nur, wenn dadurch das Spielgeschehen gestört wird. Die Partie wird mit einem Schiedsrichterball an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Spielball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand. Wurde das Spiel innerhalb des Torraums unterbrochen, erfolgt der Schiedsrichterball auf der Torraumlinie parallel zur Torlinie so nahe wie möglich bei der Stelle, an der sich der Spielball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.Wird das Spielgeschehen durch den zusätzlichen Ball, das andere Objekt oder das Tier nicht gestört, lässt der Schiedsrichter den Ball, das Objekt oder das Tier so rasch wie möglich entfernen.Begründung: Aus dem bisher geltenden Wortlaut geht nicht hervor, wie der Schiedsrichter entscheiden muss, wenn ein Objekt auf das Spielfeld gelangt und das Spielgeschehen stört. Ebenso ist unklar, wie zu verfahren ist, wenn ein Objekt auf das Spielfeld gelangt, ohne das Spielgeschehen zu stören.

Quelle stz